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Verleihung der Stadtrechte

Kaiser Karl IV verlieh Hornbach am 16. April 1352 ("noch Crists geburte drytzenhundert und darnoch in dem zweiundfunftzigstem iar, des nehsten montags noch Quasi modo geniti, im sechsten iar unsir reiche") die Stadtrechte, zusammen mit dem etwa 11km entfernten Zweibrücken.

Die Erhebung der beiden Orte in den Rang von Städten erfolgt auf Bitte des Grafen Walram von Zweibrücken. Sie erhalten die Rechte der Stadt Hagenau, die damit zur "Mutterstadt" von Hornbach und Zweibrücken wird. Das heißt z.B., dass Rechtsstreitigkeiten, die in den "Tochterstädten" nicht geklärt werden können, vor der nächsten Instanz in Hagenau verhandelt werden.

Die Rechte umfassen:

Marktrecht:
Hornbach darf nach eigener Entscheidung Markttage abhalten.
Maßrecht:
Das Recht, selbst Maße festzulegen. Die "Hornbacher Elle" ist neben dem unteren Klostertor (kurz hinter dem ehemaligen Standort des unteren Stadttors) eingraviert. Sie ist 63cm lang.
Münzrecht:
Das Recht, eigene Münzen zu prägen.

Die Urkunde wird im Bayerischen Hauptstaatsarchiv München aufbewahrt (Bestand: Pfalz-Zweibrücken Urkunden, Nr. 2001).


Hans-Albert Schneider
Last modified: Fri Jun 27 23:43:49 CEST 2003